Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FRM TELEWERK – Version 2019
ARTIKEL 1 ANWENDBARKEIT
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Vereinbarungen über die Beauftragung von Arbeiten und/oder über den Kauf und Verkauf und/oder über die Herstellung von Entwürfen von Showroom und Tegelzetbedrijf FRM Tegelwerk BV mit Sitz in Den Helder, im Folgenden „ der Verkäufer".
1.2 Der Kunde/Käufer wird im Folgenden als „die Gegenpartei“ bezeichnet.
1.3 Abweichende Bedingungen werden nur dann und insoweit Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, als beide Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
1.4 Die unkommentierte Annahme durch die Gegenpartei und die Zurückbehaltung eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung, in der auf diese Bedingungen verwiesen wird, gilt als Zustimmung zu deren Anwendung.
1.5 Die etwaige Unanwendbarkeit (eines Teils einer) Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Anwendbarkeit der anderen Bestimmungen.
1.6 Wenn der Verkäufer mehr als einmal Verträge mit der Gegenpartei abschließt, gelten stets die vorliegenden Bedingungen für alle nachfolgenden Verträge, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als anwendbar erklärt wurden oder nicht.
ARTIKEL 2 VEREINBARUNGEN
2.1 Verträge gelten als abgeschlossen:
- a) durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers.
- b) Andernfalls erfolgt die Lieferung an und die Annahme der Ware durch die Gegenpartei.
2.2 Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer verbindlich.
2.3 Bei mündlichen Vereinbarungen wird davon ausgegangen, dass die Rechnung den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt.
2.4 Schließt der Kunde den Vertrag im Namen oder für Rechnung einer anderen natürlichen und/oder juristischen Person ab, erklärt er sich mit der Vertragsunterzeichnung hierzu befugt. Der Kunde haftet neben der anderen natürlichen Person gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
2.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.6 Weicht die Annahme durch die Gegenpartei von dem im Angebot enthaltenen Angebot ab, ist der Verkäufer hieran nicht gebunden. Der Vertrag kommt mit dieser abweichenden Annahme nicht zustande, sofern der Verkäufer nichts anderes angibt.
2.7 Die Preise in den Angeboten verstehen sich in Euro, inklusive Mehrwertsteuer und exklusive sonstiger staatlicher Abgaben, Gebühren, Steuern sowie exklusive Lagerung, Versand und etwaiger Transport-, Reparatur-, Reise-, Installations- und Verpackungskosten sowie exklusive Hack-, Abriss-, Zimmerer-, Maurer-, Hebe- und Aushubarbeiten, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben;
2.8 Wenn der Verkäufer für den Versand der gekauften Waren verantwortlich ist, wird der Verkäufer der Gegenpartei die Transport- und Verpackungskosten stets gesondert in Rechnung stellen;
2.9 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet den Verkäufer nicht dazu, einen Teil der Bestellung für einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu erfüllen;
2.10 Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht für Folgeaufträge, sofern nichts anderes vereinbart ist.
ARTIKEL 3 EINBEZIEHUNG DRITTER
3.1 Zur Erfüllung sonstiger vereinbarter Verpflichtungen ist der Verkäufer berechtigt, Dritte einzuschalten.
ARTIKEL 4 BILDER/MODELLE
4.1 Wenn der Gegenpartei ein Modell, eine Demo oder ein Bild gezeigt wurde, wird davon ausgegangen, dass dies lediglich als Hinweis dient, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart, dass der zu liefernde Artikel vollständig damit übereinstimmt;
4.2 Die in den Katalogen/Angeboten/Anzeigen/Preislisten enthaltenen Modelle, Abbildungen, Zahlen, Größen, Härten, Gewichte oder Beschreibungen dienen lediglich der Orientierung.
4.3 Soweit im Vertrag die Fläche oder sonstige Maße und Angaben genannt sind, gelten diese ebenfalls nur als Richtwerte, es sei denn, diese sind für die Ausführung der Arbeiten erforderlich.
ARTIKEL 5 LIEFERUNG UND LIEFERZEITEN
5.1 Die Lieferung erfolgt unfrei, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
5.2 Die Lieferung der Ware erfolgt an die Adresse des Verkäufers, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Wenn der Verkäufer die Ware liefert, erfolgt dies immer an die Lieferadresse, die dem Verkäufer zuletzt von der Gegenpartei bekannt gegeben wurde.
5.4 Die Gegenpartei hat die Ware unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen bzw. entgegenzunehmen. Wenn die Ware der Gegenpartei zur Verfügung steht oder zur Lieferung an die Gegenpartei angeboten wird, von der Gegenpartei jedoch aus irgendeinem Grund nicht angenommen wird, erfolgt die Lieferung durch schriftliche Mitteilung des Verkäufers.
5.5 Wenn die Gegenpartei die Annahme der Lieferung verweigert oder die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen nicht bereitstellt, ist der Verkäufer berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei zu lagern. Wenn die Gegenpartei die Lieferung nicht innerhalb von 4 Wochen entgegennimmt, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware an eine andere Person zu verkaufen. Ist dies nicht möglich, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware an den Lieferanten zurückzusenden. Der dem Verkäufer durch den Weiterverkauf oder die Rückgabe entstehende Schaden geht zu Lasten der Gegenpartei.
5.6 Wenn der Verkäufer im Rahmen der Vertragsabwicklung Informationen von der Gegenpartei benötigt, beginnt die Lieferzeit, nachdem die Gegenpartei diese dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
5.7 Angegebene Lieferzeiten und Fristen, innerhalb derer die Waren geliefert werden müssen, gelten niemals als Fristen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Im Falle einer verspäteten Lieferung ist der Verkäufer daher schriftlich in Verzug zu setzen.
5.8 Bei Teillieferungen gilt jede Phase als gesondertes Geschäft.
5.9 Sollte sich die Lieferung der Waren an die Gegenpartei aus einem Grund, der in der Sphäre der Gegenpartei liegt, als unmöglich erweisen, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Waren auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei zu lagern. Der Verkäufer wird die Gegenpartei schriftlich über die durchgeführte Lagerung und/oder das Hindernis bei der Ausführung der durchzuführenden Arbeiten informieren und außerdem eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer die Gegenpartei dem Verkäufer die Lieferung der Waren ermöglichen muss.
5.10 Wenn die Gegenpartei ihren Verpflichtungen auch nach Ablauf der vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist, wie im vorherigen Absatz dieses Artikels festgelegt, weiterhin nicht nachkommt, wird die Gegenpartei für den bloßen Verfall von 1 (einem) haftbar gemacht ) Monat ab dem Datum der Lagerung oder Behinderung bei der Ausführung der auszuführenden Arbeiten befindet sich der Verkäufer in Verzug und der Verkäufer hat das Recht, den Vertrag ohne vorherige oder weitere Inverzugsetzung schriftlich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen ohne gerichtliche Intervention und ohne Entschädigung für Schäden, Kosten und Zinsen zur vollständigen oder teilweisen Auflösung verpflichtet sein.
5.11 Die Verpflichtung der Gegenpartei zur Zahlung des Kaufpreises oder vereinbarten Preises sowie etwaiger Lagerkosten und/oder sonstiger Kosten bleibt hiervon unberührt.
5.12 Der Verkäufer ist berechtigt, von der Gegenpartei eine Vorauszahlung oder Sicherheit im Hinblick auf die Erfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen zu verlangen, bevor er mit der Lieferung fortfährt.
ARTIKEL 6 SICHTZEITRAUM
6.1 Nur für Bestellungen von Verbrauchern über den Webshop, die nicht im Showroom angezeigt werden, umfasst das Angebot außerdem eine Testphase von sieben Werktagen, beginnend am Tag nach Lieferung der Ware. Dem Verkäufer steht es frei, bestimmte Waren ausschließlich aus dem physischen Geschäft oder Ausstellungsraum des Verkäufers zu liefern. Für solche Lieferungen gibt es keine Genehmigungsfrist.
6.2 Während der Probezeit hat die Gegenpartei ein Widerrufsrecht, wobei sie die Möglichkeit hat, die erhaltenen Waren ohne Verpflichtung ihrerseits in der unbeschädigten Originalverpackung zurückzusenden, außer gegen Erstattung der Versandkosten und zurückkehren.
6.3 Einschränkungen oder Ausschlüsse des Testzeitraums werden im Angebot klar angegeben. Die Gegenpartei verzichtet durch die Nutzung des Artikels auf ihr Kündigungsrecht;
6.4 Die Gegenpartei kann die Probezeit tatsächlich nur auf die vom Verkäufer im Angebot und/oder bei der Lieferung angegebene Weise in Anspruch nehmen;
6.5 Wenn die Gegenpartei von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch macht, ist die Gegenpartei verpflichtet, die bereits gezahlten Versandkosten zu zahlen. Die Kosten der Rücksendung trägt ebenfalls die Gegenpartei.
6.6 Im Showroom ausgestellte Bestellungen können nicht zurückgegeben werden.
ARTIKEL 7 FORTSCHRITT
7.1 Können Lieferungen aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, nicht normal oder ohne Unterbrechung erfolgen, ist der Verkäufer berechtigt, der Gegenpartei die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
7.2 Alle Kosten, die dem Nutzer auf Wunsch der Gegenpartei entstehen, gehen vollständig zu Lasten dieser, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7.3 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Gegenpartei unter Androhung einer Entschädigung für Schäden und Kosten verpflichtet, Folgendes sicherzustellen:
- a) dass der Zugang zum Ort, an dem die Lieferung erfolgen soll, ungehindert und ausreichend ist und dass jede Mitwirkung gewährleistet ist, um eine reibungslose Lieferung zu gewährleisten;
- b) Dass, wenn ein Flaschenzug, ein Aufzug oder ein anderes Transportmittel verwendet werden muss, diese mit Bedienung durch und auf Kosten der Gegenpartei zur Verfügung gestellt werden. Das zu verwendende Instrument muss den zum Zeitpunkt der Verwendung geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Schäden, die durch die Verwendung der oben genannten Gegenstände entstehen oder daraus entstehen, gehen zu Lasten der Gegenpartei, es sei denn, es liegt ein Verschulden des Verkäufers vor;
- c) dass (Unter-)Böden frei von Kalk-, Zement- und Schmutzrückständen sowie gegebenenfalls von losen Teilen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, völlig eben und eben sind und in besenreinem Zustand zur Verfügung gestellt werden;
ARTIKEL 8 TRANSPORT
8.1 Der Versand der bestellten Waren erfolgt auf eine vom Nutzer zu bestimmende Weise, jedoch auf Kosten und Gefahr der anderen Partei, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
8.2 Der Benutzer haftet nicht für Schäden jeglicher Art und Form im Zusammenhang mit dem Transport, unabhängig davon, ob die Ware entstanden ist oder nicht.
8.3 Die Gegenpartei muss eine angemessene Versicherung gegen die oben genannten Risiken abschließen.
8.4 Die Gegenpartei gewährleistet eine gute Erreichbarkeit des Ziel-/Entladeortes und ist für das Ent-/Entladen verantwortlich.
8.5 Nicht angenommene Bestellungen werden vom Nutzer auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei gemäß den Bestimmungen von Artikel 5 gespeichert.
8.6 Sofern der Benutzer nicht schriftlich etwas anderes angegeben hat, trägt die Gegenpartei das Risiko für die Waren, Materialien und Geräte ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Waren, Materialien und Geräte am Bestimmungsort.
ARTIKEL 9 REKLAMATIONEN UND RÜCKGABEN
9.1 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt der Ware oder nach Abschluss der Arbeiten zu prüfen. Werden sichtbare Mängel, Fehler, Unvollkommenheiten und/oder Mängel usw. festgestellt, muss dies auf dem Frachtbrief oder Begleitschein vermerkt und dem Benutzer unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden, oder die Gegenpartei muss den Benutzer innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen Erhalt oder Beendigung der Arbeit, gefolgt von einer unverzüglichen schriftlichen Bestätigung hierüber an den Nutzer.
9.2 Sonstige Beanstandungen müssen dem Nutzer innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware oder Beendigung der Arbeiten per Einschreiben mitgeteilt werden.
9.3 Unbeschadet der Bestimmungen der Absätze 1 und 2 dieses Artikels gelten die Bestimmungen des Artikels 10 Absatz 14 auch in Bezug auf natürliche Personen, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handeln.
9.4 Wird die oben genannte Reklamation dem Nutzer nicht innerhalb der dort genannten Fristen mitgeteilt, gilt die Ware als in gutem Zustand erhalten bzw. die auszuführenden Arbeiten als ordnungsgemäß ausgeführt.
9.5 Reklamationen führen nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei.
9.6 Dem Nutzer ist Gelegenheit zur Prüfung der Beschwerde zu geben.
9.7 Sollte zur Untersuchung der Reklamation eine Rücksendung erforderlich sein, erfolgt diese nur auf Kosten und Gefahr des Nutzers, wenn dieser zuvor seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erteilt hat.
9.8 In allen Fällen erfolgt die Rückgabe auf eine vom Nutzer zu bestimmende Weise. Der Rückversand erfolgt auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei, es sei denn, der Nutzer erklärt die Reklamation für begründet.
9.9. Hat sich die Ware nach der Lieferung in ihrer Beschaffenheit und/oder Zusammensetzung verändert, wurde sie ganz oder teilweise be- oder verarbeitet, beschädigt oder neu verpackt, entfällt jegliches Reklamationsrecht.
9.10 Bei berechtigten Reklamationen erfolgt die Schadensregulierung nach den Bestimmungen von Artikel 10.
ARTIKEL 10 HAFTUNG UND GARANTIE
10.1 Der Verkäufer erfüllt seine Pflichten so, wie es von einem Unternehmen seiner Branche erwartet werden kann, übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, einschließlich Folgeschäden, die sich aus seinen Handlungen oder Unterlassungen im weitesten Sinne des Wortes ergeben, es sei denn, dies ist darauf zurückzuführen grobe Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz vorliegen oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die gleiche Einschränkung gilt für Mitarbeiter und/oder sonstige Dritte, die der Nutzer zur Erfüllung seiner Tätigkeit einschaltet.
10.2 Unbeschadet der Bestimmungen der anderen Absätze dieses Artikels ist die Haftung des Verkäufers – aus welchem Grund auch immer – auf die Höhe des Nettopreises der gelieferten Waren beschränkt. Die Einhaltung dieser Garantie stellt die alleinige und vollständige Entschädigung dar.
10.3 Unbeschadet der Bestimmungen des vorherigen Absatzes dieses Artikels ist der Verkäufer niemals zur Zahlung einer über die Versicherungssumme hinausgehenden Entschädigung verpflichtet, sofern der Schaden durch eine vom Verkäufer abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.
10.4 Treten an der gelieferten Ware offensichtliche Material- und/oder Herstellungsfehler auf, die bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden sein müssen, verpflichtet sich der Verkäufer, diese Ware nach seiner Wahl kostenfrei nachzubessern oder zu ersetzen.
10.5 Der Verkäufer gewährleistet die übliche normale Qualität und Unbedenklichkeit der gelieferten Waren; Die tatsächliche Lebensdauer kann niemals garantiert werden.
10.6 Die Gewährleistungspflicht erlischt hinsichtlich mangelhafter Sachen und Werkteile, wenn an ihnen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch Dritte vorgenommen wurden.
10.7 Für Konstruktionen und/oder Materialien, die von der anderen Partei vorgeschrieben werden, oder für Materialien, die von der anderen Partei oder von Dritten in ihrem Namen geliefert werden, besteht keine Garantie, es sei denn, die Garantie erfolgt mit ausdrücklicher Genehmigung des Verkäufers. Der Verkäufer haftet niemals für Schäden aufgrund von Tod oder Körperverletzung, Folgeschäden oder Schäden auf sonstiger Grundlage, die mit der (Unzulänglichkeit) der von der Gegenpartei zur Weiterverarbeitung oder Montage zur Verfügung gestellten Materialien oder Teile zusammenhängen, unabhängig davon deren Bearbeitung bzw. Verarbeitung durch den Nutzer oder Dritte. Die Gegenpartei stellt den Verkäufer vollständig von allen Schadensersatzansprüchen des Personals des Verkäufers und/oder Dritter frei, einschließlich Schäden aus oder infolge der Produkthaftung.
10.8 Reparaturen oder Änderungen im Zusammenhang mit den Absätzen 6 und 7 dieses Artikels werden vom Benutzer nur auf Kosten der Gegenpartei durchgeführt, es sei denn, der Verkäufer hat seine ausdrückliche Zustimmung gemäß den Bestimmungen der oben genannten Absätze dieses Artikels erteilt .
10.9 Für Glas, Verfärbungen von Holz sowie für geringfügige Farbabweichungen von Holz und/oder anderen Materialien besteht keine Gewährleistung.
10.10 Die Gewährleistung gilt nur für den Verwendungszweck, für den das Werk auftragsgemäß vorgesehen ist. Sofern hinsichtlich des Verwendungszwecks nichts anderes vereinbart ist, gilt die Gewährleistung nur für den normalen Gebrauch.
10.11 Die Gewährleistung gilt nur unter normalen Umständen. Dazu gehört unter anderem: für ausreichende Luftfeuchtigkeit sorgen, sich keiner übermäßigen Luftfeuchtigkeit, Trockenheit, Kälte, Hitze etc. aussetzen.
10.12. Wenn vom Benutzer gelieferte Waren und/oder Geräte mit einer Herstellergarantie versehen sind, gilt diese Garantie gleichermaßen zwischen den Parteien.
10.13 Handelt es sich bei der Gegenpartei um eine natürliche Person, die nicht in Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, beachtet der Nutzer die gesetzlich festgelegten Gewährleistungsfristen.
10.14 a) In allen Fällen ist die Frist, innerhalb derer der Nutzer auf Ersatz des festgestellten Schadens haftbar gemacht werden kann, auf 6 Monate begrenzt, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Schadensersatzpflicht.
- b) Handelt es sich bei der Gegenpartei um eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, gilt eine Höchstfrist von 1 (einem) Jahr, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Schadensersatzpflicht der Nutzer kann auf Ersatz des festgestellten Schadens haftbar gemacht werden.
ARTIKEL 11 GEFAHRÜBERGANG
11.1 Wenn die Gegenpartei die Annahme der Ware verweigert, sind die Forderungen des Verkäufers, einschließlich Transport- und Lagerkosten, gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.
11.2 Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren, die Gegenstand des Vertrags sind, geht zu dem Zeitpunkt auf die Gegenpartei über, zu dem diese Waren rechtmäßig und/oder tatsächlich an die Gegenpartei geliefert werden und sich daher im Besitz der Gegenpartei befinden oder einer von der Gegenpartei zu benennenden Partei oder zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren zur Lieferung bereit sind, nachdem die Gegenpartei schriftlich benachrichtigt wurde.
ARTIKEL 12 HÖHERE GEWALT
12.1 Für den Fall, dass die Einhaltung der Verpflichtungen des Nutzers aus dem mit der Gegenpartei geschlossenen Vertrag nicht möglich ist und dies auf eine nicht zurechenbare Nichteinhaltung seinerseits und/oder seitens der beauftragten Dritten zurückzuführen ist Für die Ausführung des Vertrags/Lieferanten ist der Nutzer berechtigt, den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag aufzulösen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei für einen von ihm zu bestimmenden angemessenen Zeitraum auszusetzen, ohne zur Zahlung verpflichtet zu sein Entschädigung. Tritt die oben genannte Situation bei teilweiser Vertragserfüllung ein, ist die Gegenpartei verpflichtet, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer bis zu diesem Zeitpunkt zu erfüllen.
12.2 Die Parteien sind nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie daran aufgrund eines Umstands gehindert werden, der weder auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Partei, die sich darauf beruft, noch auf Grund des Gesetzes oder einer gesetzlichen Regelung beruht Handlung oder allgemein anerkannte Ansichten.
12.3 Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zusätzlich zu dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren, vorhersehbaren oder unvorhergesehenen Ursachen verstanden, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat, aufgrund derer der Verkäufer jedoch nicht in der Lage ist seinen Verpflichtungen nachkommen. Dazu gehören Streiks im Unternehmen des Verkäufers, Computer- und Stromausfälle, Staus, schlechte Wetterbedingungen, Exportbeschränkungen, Diebstahl, Feuer und Stagnation bei der Lieferung von Waren durch Lieferanten.
12.4 Die Parteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag während der Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne der anderen Partei zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.
12.5 Soweit der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits teilweise erfüllt hat oder in der Lage sein wird, sie zu erfüllen, und dem erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil ein unabhängiger Wert beigemessen wird, ist der Verkäufer dies berechtigt, die bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Verpflichtungen gesondert zu erklären.
12.6 Für den Fall, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen gegenüber dem Nutzer in irgendeiner Weise nicht rechtzeitig nachkommt, im Falle einer Zahlungseinstellung, eines (vorläufigen) Antrags auf Zahlungsaufschub, eines Konkurses, einer Beschlagnahme, Abtretung von Vermögenswerten oder einer Liquidation des Vermögenswerte der anderen Partei, so sind sämtliche Verbindlichkeiten, die er dem Nutzer aus irgendeinem Vertrag schuldet, sofort fällig und in voller Höhe zahlbar.
ARTIKEL 13 STORNIERUNG UND AUFLÖSUNG
13.1. a) Die Gegenpartei verzichtet auf alle Rechte zur Kündigung des Vertrags gemäß Artikel 6:265 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs oder anderen gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn, eine Kündigung wurde gemäß diesem Artikel vereinbart.
- b) Die Bestimmungen unter A dieses Absatzes gelten nicht, wenn die Gegenpartei eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt.
13.2. Eine Stornierung durch die andere Partei ist nur möglich, wenn der Nutzer damit einverstanden ist. In diesem Fall ist die Gegenpartei verpflichtet, dem Nutzer neben einer Entschädigung von mindestens 30 % des vereinbarten Preises (Vertragspreis) für den Erwerb bereits bestellter, in diesem Fall nicht verarbeiteter oder verarbeiteter Waren und Geräte gegen Entgelt zu zahlen des Selbstkostenpreises. Der Vertragspartner haftet gegenüber Dritten für die Folgen der Stornierung und stellt den Nutzer diesbezüglich schadlos.
13.3. Bereits von der Gegenpartei gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
13.4 Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, wenn:
- Die Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt;
- Nach Vertragsabschluss werden dem Verkäufer Umstände bekannt, die Anlass zu der Befürchtung geben, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommen wird. Besteht berechtigter Grund zu der Befürchtung, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist die Aussetzung nur in dem Umfang zulässig, in dem der Mangel dies rechtfertigt;
- Bei Vertragsabschluss wurde von der Gegenpartei die Leistung einer Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag verlangt und diese Sicherheit wird nicht gestellt oder reicht nicht aus.
13.5 Bei Auflösung des Vertrags sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar. Wenn der Verkäufer die Erfüllung seiner Verpflichtungen einstellt, behält er seine Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag;
13.6 Verweigert die Gegenpartei bei der Stornierung die Annahme der vom Verkäufer bereits gekauften Waren, insbesondere für die Gegenpartei, unabhängig davon, ob sie be- oder verarbeitet wurden, ist die Gegenpartei außerdem verpflichtet, dem Verkäufer alle daraus resultierenden Kosten zu zahlen.
13.7 Wenn ein Artikel (vorübergehend) nicht verfügbar ist, erhält die Gegenpartei vom Verkäufer spätestens einen Monat nach Eingang der Bestellung eine Mitteilung darüber. In diesem Fall kann die andere Partei die Bestellung kostenlos stornieren. Wenn die Gegenpartei den Artikel bereits an den Verkäufer bezahlt hat, erfolgt eine Rückerstattung an die Gegenpartei oder es erfolgt eine Abrechnung.
13.8 Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
13.9 Der Verkäufer behält sich jederzeit das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.
ARTIKEL 14 ZAHLUNG
14.1 Der Verkäufer ist berechtigt, von der Gegenpartei Anzahlungen gemäß der folgenden Vereinbarung oder auf andere Weise gemäß der schriftlichen Erklärung der Gegenpartei zu verlangen:
- a) Die Bezahlung der Materialien erfolgt vollständig bei Auftragserteilung (100 %).
- b) Die Kosten für die Arbeiten werden nach Abschluss der Arbeiten (100 %) bezahlt.
14.2 Handelt es sich bei der Gegenpartei um eine natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, können maximal 50 % des vereinbarten Preises als Anzahlung für die Arbeitsleistung/Tätigkeit geltend gemacht werden.
14.3 Soweit der Verkäufer Rechnungen versendet, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
14.4 Befindet sich die Gegenpartei mit der Zahlung einer vereinbarten Anzahlung im Rückstand, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei zu lagern und die erste Lieferung bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Raten aufzuschieben. Die Bestimmungen des Artikels 5 gelten sinngemäß.
14.5 Wenn eine Rechnung oder Anzahlung nach Ablauf der in Absatz 3 oder einer anderen vom Verkäufer gesetzten Frist nicht vollständig bezahlt oder geleistet wurde:
- a) Die Gegenpartei schuldet dem Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat, die pauschal auf die Hauptsumme berechnet werden. Teile eines Monats gelten als ganze Monate;
- b) Die Gegenpartei schuldet nach Benachrichtigung durch den Verkäufer mindestens 15 % der Summe aus Hauptsumme und Verzugszinsen mit einem absoluten Minimum von 150,00 € für außergerichtliche Kosten;
- c) Der Verkäufer hat das Recht, der Gegenpartei für jede an die Gegenpartei gesendete Zahlungserinnerung, Erinnerung usw. einen Betrag von mindestens 20,00 € für Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen. Der Verkäufer wird dies im Vertrag und/oder auf der Rechnung angeben.
14.6 Nach Wahl des Verkäufers kann der Vertrag unter früheren oder ähnlichen Umständen ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufgelöst werden, unabhängig davon, ob er mit einem Schadensersatzanspruch verbunden ist oder nicht.
14.7 Kommt die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung der gegenüber der Gegenpartei eingegangenen Liefer-/Arbeitsverpflichtungen auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder eine ordnungsgemäße Sicherheit hierfür geleistet wurde. Dasselbe gilt vor dem Zeitpunkt des Verzugs, wenn der Verkäufer begründeten Verdacht hat, dass begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit der Gegenpartei bestehen.
14.8 Von der Gegenpartei geleistete Zahlungen dienen stets der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten sowie der anschließenden fälligen Rechnungen, die am längsten ausstehen, es sei denn, die Gegenpartei erklärt zum Zeitpunkt der Zahlung ausdrücklich schriftlich, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
14.9 a) Wenn die Gegenpartei, aus welchem Grund auch immer, einen oder mehrere Gegenansprüche gegen den Verkäufer hat oder haben wird, verzichtet die Gegenpartei auf das Recht auf Vergleich hinsichtlich dieser Ansprüche. Der oben genannte Verzicht auf den Vergleichsanspruch gilt auch dann, wenn die Gegenpartei einen Zahlungsaufschub beantragt oder für zahlungsunfähig erklärt wird.
- b) Die Bestimmungen unter A dieses Absatzes gelten nicht, wenn die Gegenpartei eine natürliche Person ist, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt.
ARTIKEL 15 ERHOLUNGSKOSTEN
15.1 Befindet sich die Gegenpartei in Verzug oder ist sie mit der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug, gehen alle angemessenen Kosten, die für die außergerichtliche Erlangung der Zahlung anfallen, zu Lasten der Gegenpartei. In jedem Fall schuldet die Gegenpartei im Falle einer Geldforderung die Inkassokosten.
15.2 Sind dem Verkäufer höhere Kosten entstanden, die vernünftigerweise erforderlich waren, sind diese ebenfalls erstattungsfähig. Auch die Gerichts- und Vollstreckungskosten trägt die Gegenpartei.
ARTIKEL 16 ANWENDBARES RECHT/ZUSTÄNDIGES GERICHT
16.1 Der zwischen dem Nutzer und der Gegenpartei geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. Streitigkeiten aus der Vereinbarung werden ebenfalls nach niederländischem Recht beigelegt.
16.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ergeben, werden zunächst vom zuständigen Gericht am Sitz des Verkäufers entschieden. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, die Streitigkeit dem gesetzlich zuständigen Gericht oder einer Schlichtungsstelle vorzulegen.
ARTIKEL 17 RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
17.1 Dem Nutzer stehen gewerbliche und geistige Eigentumsrechte hinsichtlich Inhalt und Form von Entwürfen, Zeichnungen, Softwaremodellen und dergleichen zu.
17.2 Erst nach Zahlung des dem Nutzer aufgrund eines abgeschlossenen Vertrages geschuldeten Betrags steht der Gegenpartei ein Nutzungsrecht in Bezug auf das Vorstehende zu.
ARTIKEL 18 WEBSHOP-BESTELLUNGEN
18.1 Verbraucher müssen ihre Adressdaten vor Abgabe einer Bestellung auf ihre Richtigkeit überprüfen. Wenn die Adressdaten falsch/unvollständig eingegeben wurden, verfällt der Anspruch auf ein neues Produkt.
18.2 Der erneute Versand des bestellten Artikels erfolgt erst nach Zahlung eines Prozentsatzes von 50 %.
18.3 Die Versandkosten trägt der Verbraucher.
18.4 Ist der Verbraucher nicht zu Hause und wird ein Paket nicht an einer Abholstelle abgeholt, kann das Paket gegen Versandkosten erneut versendet werden. Wünscht der Verbraucher die Zusendung des Pakets nicht mehr, stellen wir ihm die Kosten für Versand und Rücksendung in Rechnung. Dieser wird vom Kaufbetrag abgezogen.
ARTIKEL 19 Handelskammer
19.1 Handelskammer FRM Tegelwerk BV: 83505504